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Wenn der Winter kommt, müssen Gehwege und Einfahrten geräumt und gestreut werden. Doch welches Streumittel ist das richtige? In diesem Ratgeber vergleichen wir die gängigen Optionen – von Streusalz über Splitt bis Sand – und klären über Umweltaspekte und rechtliche Pflichten auf.

Streumittel im Vergleich

Streusalz (Auftausalz / NaCl)

Streusalz ist das effektivste Mittel gegen Eis und Schnee. Es senkt den Gefrierpunkt und löst Eis aktiv auf. Wirksam bis ca. -10 °C.

  • Vorteile: Sehr wirksam, schnelle Eisauflösung, geringe Streumenge nötig (ca. 20 g/m²)
  • Nachteile: Belastet Boden und Grundwasser, schädigt Pflanzen, greift Metall und Beton an
  • Geeignet für: Stark frequentierte Flächen, Treppen, Gewerbe-Zufahrten

Streusplitt

Splitt (Körnung 2/5 oder 2/8) sorgt für mechanische Griffigkeit auf glatten Flächen. Er löst kein Eis auf, sondern macht die Oberfläche rutschfest.

  • Vorteile: Umweltfreundlich, wiederverwendbar, schont Pflanzen und Bodenbeläge
  • Nachteile: Löst kein Eis auf, muss nach dem Winter zusammengekehrt werden
  • Geeignet für: Gehwege, Gartenwege, Einfahrten – überall wo Umweltschutz wichtig ist

Sand

Sand funktioniert ähnlich wie Splitt als abstumpfendes Mittel. Er ist günstig, hat aber eine geringere Wirkung, da die Körner kleiner sind und schneller verrutschen.

  • Vorteile: Sehr günstig, umweltfreundlich
  • Nachteile: Geringere Wirkung als Splitt, kann in Abflüsse gelangen
  • Geeignet für: Private Wege mit geringem Verkehr

Wann welches Streumittel?

Situation Empfehlung
Leichter Schneefall Räumen + Splitt streuen
Glatteis / Blitzeis Streusalz (schnelle Wirkung nötig)
Dauerfrost unter -10 °C Splitt (Salz wirkt kaum noch)
In der Nähe von Pflanzen / Bäumen Splitt oder Sand (kein Salz!)
Gewerbeflächen mit hohem Verkehr Streusalz + mechanische Räumung

Umweltaspekte

Streusalz ist ein erheblicher Umweltbelaster. Es gelangt über den Boden ins Grundwasser, schädigt Straßenbäume und Pflanzen und greift Betonoberflächen an. Viele Kommunen – auch die Stadt Kassel – haben deshalb den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen für Privatpersonen eingeschränkt oder verboten.

Unsere Empfehlung: Verwenden Sie Streusplitt als Standardmittel und greifen Sie nur in Ausnahmesituationen (akute Glatteisgefahr) zu Streusalz. Splitt können Sie im Frühjahr zusammenkehren und im nächsten Winter wiederverwenden.

Rechtliche Pflichten: Räum- und Streupflicht

In Kassel sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Die wichtigsten Regeln:

  • Räumzeiten: Werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Breite: Mindestens 1,50 m Gehwegbreite müssen freigeräumt werden
  • Streumittel: Auf Gehwegen ist in der Regel nur abstumpfendes Material (Splitt, Sand) erlaubt
  • Haftung: Bei Versäumnis haften Sie für Unfälle auf dem nicht geräumten Gehweg
  • Mieter: Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden

Wieviel Streumittel brauche ich?

  • Streusalz: ca. 20–40 g pro m² (ein Esslöffel pro Quadratmeter reicht!)
  • Streusplitt: ca. 100–150 g pro m²
  • Für eine Saison (Gehweg 20 m lang, 1,5 m breit = 30 m²): ca. 25–50 kg Splitt oder 5–10 kg Salz

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