Winterdienst Material
Streusalz, Streusplitt oder Sand? Vergleich, Umweltaspekte und Bezugsquellen in Kassel.
Wenn der Winter kommt, müssen Gehwege und Einfahrten geräumt und gestreut werden. Doch welches Streumittel ist das richtige? In diesem Ratgeber vergleichen wir die gängigen Optionen – von Streusalz über Splitt bis Sand – und klären über Umweltaspekte und rechtliche Pflichten auf.
Streumittel im Vergleich
Streusalz (Auftausalz / NaCl)
Streusalz ist das effektivste Mittel gegen Eis und Schnee. Es senkt den Gefrierpunkt und löst Eis aktiv auf. Wirksam bis ca. -10 °C.
- Vorteile: Sehr wirksam, schnelle Eisauflösung, geringe Streumenge nötig (ca. 20 g/m²)
- Nachteile: Belastet Boden und Grundwasser, schädigt Pflanzen, greift Metall und Beton an
- Geeignet für: Stark frequentierte Flächen, Treppen, Gewerbe-Zufahrten
Streusplitt
Splitt (Körnung 2/5 oder 2/8) sorgt für mechanische Griffigkeit auf glatten Flächen. Er löst kein Eis auf, sondern macht die Oberfläche rutschfest.
- Vorteile: Umweltfreundlich, wiederverwendbar, schont Pflanzen und Bodenbeläge
- Nachteile: Löst kein Eis auf, muss nach dem Winter zusammengekehrt werden
- Geeignet für: Gehwege, Gartenwege, Einfahrten – überall wo Umweltschutz wichtig ist
Sand
Sand funktioniert ähnlich wie Splitt als abstumpfendes Mittel. Er ist günstig, hat aber eine geringere Wirkung, da die Körner kleiner sind und schneller verrutschen.
- Vorteile: Sehr günstig, umweltfreundlich
- Nachteile: Geringere Wirkung als Splitt, kann in Abflüsse gelangen
- Geeignet für: Private Wege mit geringem Verkehr
Wann welches Streumittel?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Leichter Schneefall | Räumen + Splitt streuen |
| Glatteis / Blitzeis | Streusalz (schnelle Wirkung nötig) |
| Dauerfrost unter -10 °C | Splitt (Salz wirkt kaum noch) |
| In der Nähe von Pflanzen / Bäumen | Splitt oder Sand (kein Salz!) |
| Gewerbeflächen mit hohem Verkehr | Streusalz + mechanische Räumung |
Umweltaspekte
Streusalz ist ein erheblicher Umweltbelaster. Es gelangt über den Boden ins Grundwasser, schädigt Straßenbäume und Pflanzen und greift Betonoberflächen an. Viele Kommunen – auch die Stadt Kassel – haben deshalb den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen für Privatpersonen eingeschränkt oder verboten.
Unsere Empfehlung: Verwenden Sie Streusplitt als Standardmittel und greifen Sie nur in Ausnahmesituationen (akute Glatteisgefahr) zu Streusalz. Splitt können Sie im Frühjahr zusammenkehren und im nächsten Winter wiederverwenden.
Rechtliche Pflichten: Räum- und Streupflicht
In Kassel sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Die wichtigsten Regeln:
- Räumzeiten: Werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Breite: Mindestens 1,50 m Gehwegbreite müssen freigeräumt werden
- Streumittel: Auf Gehwegen ist in der Regel nur abstumpfendes Material (Splitt, Sand) erlaubt
- Haftung: Bei Versäumnis haften Sie für Unfälle auf dem nicht geräumten Gehweg
- Mieter: Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden
Wieviel Streumittel brauche ich?
- Streusalz: ca. 20–40 g pro m² (ein Esslöffel pro Quadratmeter reicht!)
- Streusplitt: ca. 100–150 g pro m²
- Für eine Saison (Gehweg 20 m lang, 1,5 m breit = 30 m²): ca. 25–50 kg Splitt oder 5–10 kg Salz
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