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Wenn in Kassel die ersten Schneeflocken fallen, beginnt für Hausbesitzer und Mieter die Winterdienst-Saison. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern haftet auch bei Unfällen auf dem Gehweg. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie als Kasseler Grundstückseigentümer zum Thema Winterdienst wissen müssen – von den genauen Uhrzeiten über erlaubte Streumittel bis hin zur Frage, wo Sie die richtigen Materialien in Großmengen bekommen.

Räum- und Streupflicht in Kassel

Die Stadt Kassel hat die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Das bedeutet: Wenn es schneit oder die Gehwege vereist sind, müssen Sie als Eigentümer dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor Ihrem Grundstück geräumt und gestreut wird. Bei Mietobjekten kann diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden – allerdings bleibt der Vermieter in der Kontrollpflicht.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Werktags: Gehwege müssen bis 7:00 Uhr morgens geräumt und gestreut sein.
  • Sonn- und Feiertage: Bis 9:00 Uhr morgens muss geräumt sein.
  • Abends: Die Streupflicht gilt bis 20:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden.
  • Breite: Ein Streifen von mindestens 1,50 Meter Breite muss freigehalten werden, damit Fußgänger sicher passieren können.
Streusalz und Winterdienst-Material von Baustoffe Steinbach

Welche Streumittel sind in Kassel erlaubt?

In Kassel gelten, wie in vielen deutschen Städten, Einschränkungen beim Einsatz von Streusalz für Privatpersonen. Die Stadt empfiehlt den Einsatz von abstumpfenden Streumitteln, da Streusalz Bäume, Pflanzen und das Grundwasser schädigen kann. Hier die gängigsten Optionen:

  • Splitt und Granulat: Die umweltfreundlichste Option. Feiner Splitt (Körnung 2/5 mm) bietet guten Halt auf glatten Flächen und schont die Umwelt. Nach dem Winter kann er zusammengekehrt und wiederverwendet werden.
  • Sand: Eine günstige Alternative, die guten Halt bietet. Allerdings kann feiner Sand die Kanalisation verstopfen.
  • Auftausalz: Bei extremer Glätte und Blitzeis kann Auftausalz die einzig wirksame Lösung sein. Es sollte jedoch sparsam und nur bei Bedarf eingesetzt werden.
  • Calcium-Magnesium-Acetat (CMA): Ein umweltverträgliches Taumittel, das allerdings deutlich teurer ist als herkömmliches Streusalz.

Wichtig: Gewerbetreibende und Hausverwaltungen, die größere Flächen betreuen, dürfen in der Regel Auftausalz einsetzen. Für Privatpersonen empfiehlt die Stadt Kassel abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat.

Streusalz in Großmengen kaufen

Wer größere Flächen betreut – sei es als Gewerbetreibender, Hausverwaltung oder Winterdienst-Unternehmen – braucht Streumittel in großen Mengen. Im Baumarkt kaufen Sie oft kleine Säcke zu überhöhten Preisen. Bei Baustoffe Steinbach erhalten Sie Auftausalz und Streumittel in wirtschaftlichen Gebinden:

  • Streusalz im 25-kg-Sack
  • Streusalz auf Palette (bis zu 1.000 kg)
  • Streusplitt in verschiedenen Körnungen
  • Big Bags für große Flächen

Unser Tipp: Bestellen Sie Ihr Streumaterial rechtzeitig vor dem ersten Frost. In besonders kalten Wintern kann es zu Lieferengpässen kommen. Bei uns in der Heiligenröder Straße 47 in Kassel können Sie Streusalz auch kurzfristig abholen – wir haben in der Regel ausreichend Vorrat auf Lager.

Praktische Tipps für den Winterdienst

Mit einigen einfachen Maßnahmen machen Sie sich den Winterdienst leichter und schützen gleichzeitig Ihre Pflasterflächen:

  1. Vorsorge treffen: Legen Sie Schneeschaufel, Besen und Streumaterial rechtzeitig bereit – am besten schon im Oktober.
  2. Schnee sofort räumen: Frisch gefallener Schnee lässt sich viel leichter räumen als festgetretener oder angetauter Schnee.
  3. Sparsam streuen: Mehr Streumittel bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit. Etwa 10 bis 20 Gramm Streusalz pro Quadratmeter reichen meist aus.
  4. Splitt wiederverwenden: Kehren Sie Splitt nach der Schneeschmelze zusammen und lagern Sie ihn trocken für den nächsten Einsatz.
  5. Vertretung organisieren: Wenn Sie verreisen, müssen Sie jemanden beauftragen, der den Winterdienst übernimmt. Sonst haften Sie.

Was passiert, wenn Sie nicht räumen?

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld der Stadt Kassel. Noch schwerwiegender: Wenn ein Fußgänger auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt, haften Sie für den entstandenen Schaden. Das kann schnell teuer werden – von Arztkosten über Schmerzensgeld bis hin zu Verdienstausfall. Eine gute Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar, ersetzt aber nicht die Pflicht zum Räumen.

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